Verankerung der Prävention in der Satzung (A1)
Unsere Satzung wird im Abschnitt II (KjG in der Diözese), Absatz a (Der Diözesanverband) um den Punkt 4 (Prävention sexualisierter Gewalt) ergänzt. Dieser lautet wie folgt:
Die "Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" und die "Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" finden in ihrer jeweiligen im Amtsblatt des Bistums Münster veröffentlichten Fassung Anwendung. Zusätzlich gilt das "Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt der KjG im Diözesanverband Münster" in seiner jeweils auf der Homepage veröffentlichten Fassung.
Satzungsänderung 3. Geschlecht (A2), Änderung der Geschäftsordnung (A3) und Änderung der Wahlordnung (A4)
Satzung und Diözesanordnungen der KjG im Diözesanverband Münster wurden unter Aufnahme des 3. Geschlechts umfassend geändert.
Neuer Termin (A5)
Die Diözesankonferenz 2022 findet vom 18. - 20. März 2022 statt.
Genehmigung der Satzung des Trägerwerks (A6)
Der Satzung des KjG Diözesanstelle Münster e.V. vom 06.12.2020 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
KjG Öko-Euro (A7)
Zur finanziellen Unterstützung für Nachhaltigkeit in Ferienlagern wird ab 2022 ein „Öko-Euro“ eingeführt. Die Förderkriterien und das zugehörige Antragsformular sind den Delegierten vorgelegt worden, diese können nachträglich durch den Diözesanausschuss bearbeitet werden. Falls die im Antrag befindliche Fördersumme
nicht durch den jährlich festgelegten Haushalt gedeckt werden kann, wird die größtmögliche Summe an Fördergeld bereitgestellt. Die Pfarrgruppen werden über
die Änderung der Fördersumme schnellstmöglich informiert. Das Antragsformular wird ins Förderportal eingepflegt.
Änderung der Geschäftsordnung (A1):
In der Geschäftsordnung der Diözesankonferenz wird §8 (Anträge) auf folgenden Wortlaut geändert:
„Anträge an die Diözesankonferenz können von Mitgliedern der Diözesankonferenz gestellt werden.
Für Satzungsänderungsanträge sowie Anträge zur Änderung einer Diözesanordnung gilt, dass sie mit Begründung spätestens sechs Wochen vor der Diözesankonferenz der Diözesanleitung schriftlich zugehen müssen. Diese leitet die eingereichten Anträge vier Wochen vorher den Mitgliedern der Diözesankonferenz zu.
Weitere Anträge müssen spätestens vier Wochen vor der Diözesankonferenz der Diözesanleitung schriftlich zugehen, um in die Tagesordnung aufgenommen zu werden. Die Diözesanleitung leitet die eingereichten Anträge drei Wochen vor der Diözesankonferenz den Mitgliedern weiter. Später eingehende Anträge können von der Diözesankonferenz mit einfacher Mehrheit in die Tagesordnung aufgenommen werden.“
Außerdem wird §9 der Geschäftsordnung (Unterlagen) wie folgt geändert:
„Vier Wochen vor Beginn erhalten die Mitglieder der Diözesankonferenz durch die Diözesanleitung folgende Unterlagen:
- Die vorläufige Tagesordnung
- Die Satzungsänderungsanträge sowie Anträge zur Änderung einer Diözesanordnung mit Begründung
- Die Berichte der Diözesanleitung, des Diözesanausschusses und der Sachausschüsse.
Die Unterlagen sind soweit möglich in digitaler Form zuzustellen.“
Die Geschäftsordnung wird in allen weiteren Punkten analog geändert.
Digitalstrategie (A2):
Es wird ein Ausschuss zum Thema Digitalstrategien gegründet, welcher mit insgesamt 8 Personen geschlechtsparitätisch zu besetzen ist. Dieser Ausschuss ist für 2 Jahre gewählt.
Der Ausschuss bearbeitet mindestens folgende Themen:
- Interne und externe Kommunikation
- Gemeinsame Arbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen
- Büroorganisation
- Bildungsangebote
- Mitgliederwesen
- Finanzierung und technische Voraussetzungen
- Digitalisierung der DK
Zur Bearbeitung der Themen sollen jeweils folgende Fragen beantwortet werden:
- Bestandsaufnahme: Was wird bisher dafür genutzt? Wie ist die KjG aktuell ausgestattet?
- Bedürfnisabfrage: Welche Möglichkeiten müssen die genutzten Medien/Tools bieten?
- Kriterien für Medien/Tools aufstellen: Mindestanforderungen an Datenschutz, Kosten, Nutzer*innenfreundlichkeit u.ä.
- Welche Medien/Tools erfüllen die erforderlichen Kriterien und erfüllen die Bedürfnisse? Können mehrere Bedürfnisse durch ein Medium/Tool erfüllt werden?
Zur Bearbeitung dieser Themen tritt der Ausschuss in engen Austausch mit DL, DA, Büroteam und bestehenden Ausschüssen und Arbeitsgruppen. Im Anschluss erstellt der Ausschuss ein Konzept für die Umsetzung der Digitalstrategie und legt dieses beim DA zur Entscheidung vor.
Neuer Termin (A1):
Die Diözesankonferenz 2021 findet vom 24. – 25. April 2021 auf der Jugendburg Gemen statt.
Erlebnispädagogische Woche (ElPäWo) – (A2):
Die Diözesankonferenz prüft die Umsetzung einer erlebnispädagogischen Woche in den Bergen. Diese soll für Leiter*innen ab Vollendung des 16. Lebensjahres ermöglicht werden. Nach Möglichkeit findet die ElPäWo dann 2021 statt.
Nachhaltigkeit (A3):
Auf der Internetseite der KjG Münster soll ein Abschnitt für das Thema Nachhaltigkeit entstehen. Es sollen Workshops für die Pfarrgruppen vor Ort ausgearbeitet/angeboten werden, die für folgende Situationen geeignet sein sollen: Gruppenstunden, Alltag und Gemeinde.
Geschlechterparitätische Delegationsbesetzung (A4):
Absatz 27 der Satzung (Zusammensetzung der Diözesankonferenz) wurde auf folgenden Wortlaut geändert:
„(…) Jede Pfarrgruppe mit vollen Rechten hat eine Grundstimme. […] Die Delegationen der Pfarrgruppen sind geschlechterparitätisch zu besetzen.
Die Anzahl der delegierten Personen eines Zusammenschlusses ergibt sich aus der Summe der zugehörigen Pfarrgruppendelegationen. Die geschlechterbezogene Stimmverteilung in einem Zusammenschluss resultiert somit ebenfalls aus den Stimmverteilungen in den Pfarrgruppendelegationen. Da Pfarrgruppen auch eine ungerade Anzahl an Stimmen erhalten können, kann Gesamtheitlich die geschlechterbezogene Stimmverteilung eines Zusammenschlusses von einer geschlechterparitätischen Verteilung abweichen.
Jede Pfarrgruppe darf ein beratendes Mitglied einladen. (…)“
Kostenrückerstattung Ferienlager (A5):
Der Diözesanverband prüft die Rückerstattung von Kosten von nachhaltigen, fair gehandelten und regionalen Lebensmitteln bei Veranstaltungen auf Pfarrgruppenebene und berichtet der Diözesankonferenz zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Termin der Diözesankonferenz 2020 (A1):
Die Diözesankonferenz 2020 wird auf den 27. – 29. März 2020 auf der Jugendburg Gemen verschoben. Der Termin 20. – 22. März 2020 entfällt somit.
Ausschuss Nachhaltigkeit (A2):
Es wird ein Ausschuss zum Thema Nachhaltigkeit gegründet, welcher mit insgesamt 8 Personen geschlechtsparitätisch besetzt wird. Dieser Ausschuss ist für 2 Jahre gewählt.
Der Ausschuss soll sich mit folgenden Themen beschäftigen:
- Kritischer Konsum
- Möglichkeiten zur Umsetzung von Nachhaltigkeit im Ferienlager
- Das Thema Nachhaltigkeit öffentlichkeitswirksam ins Bewusstsein der KjGler*innen im Diözesanverband rufen (z.B. Grüner Donnerstag -> DV Aachen)
Gedenkstättenfahrt (A3):
Das Diözesanbüro soll die Machbarkeit einer Gedenkstättenfahrt im Jahr 2021 prüfen. Diese Prüfung soll bis zur nächsten DK stattgefunden haben. Fällt die Prüfung positiv aus, soll die Gedenkstättenfahrt im Jahr 2021 durchgeführt werden. Diese soll für die Mitfahrenden möglichst kostengünstig angeboten werden.
Institutionelles Schutzkonzept (A1):
Der KjG Diözesanverband Münster gibt sich ein Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt. Der beschlossene Wortlaut entstand in einem Arbeitsteil im Rahmen der Diözesankonferenz. Zum Schutzkonzept.
Jubiläumsveranstaltung 2020 (A2):
Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der KjG wird ein Sachausschuss gegründet, der mit sechs Personen paritätisch besetzt ist. Zusätzlich kommt eine Person aus der Diözesanleitung beratend hinzu. Aufgabe des Ausschusses ist die organisatorische Umsetzung und inhaltliche Gestaltung des Jubiläums anhand des vorliegenden Konzeptes. Zur weiteren Planung einzelner Punkte kann der Ausschuss Untergruppen gründen.
Konzept: Am 16.05.2020 feiert der KjG Diözesanverband auf dem Kirchplatz der Überwasserkirche in Münster das 50-jährige Jubiläum in Form eines Kinder- und Familientags.
Vernetzung (A4+A11):
Der Diözesanverband bildet einen Ausschuss, der sich mit der Umsetzbarkeit und den Möglichkeiten einer digitalen, verbandsinternen Plattform, die der Vernetzung der einzelnen Pfarrgruppen untereinander sowie mit dem Diözesanverband fördert, beschäftigt. Ein Mitglied aus dem Büro begleitet diesen Ausschuss. Der Ausschuss setzt sich aus maximal sechs Mitgliedern zusammen.
Inhaltlich sollen insbesondere die Punkte
- Ansprechpartner und Erreichbarkeiten
- Vorhandenes, besonderes und verleihbares Material (Zelte, Hüpfburg etc.)
- Geplante Aktionen im Jahr
- Erfahrungsberichte über Häuser/Lagerplätze
in der Plattform dargestellt werden.
Anpassung der Hinweise zur GO (A5):
In §13 der Geschäftsordnung („Wortmeldung zur Geschäftsordnung“) wird unter Ziffer „h“ der Text „Hinweis zur Geschäftsordnung“ in „Hinweis zu den Diözesanordnungen“ geändert.
Verkürzung der Antragsfristen (A7):
Die Einreichungsfrist für Anträge wird in §8 der Geschäftsordnung von wenigstens sechs Wochen vor der Diözesankonferenz auf wenigstens vier Wochen vor der Diözesankonferenz verkürzt.
FuBaTu (A9):
Das Fußballturnier soll im Jahr 2019 stattfinden. Die Organisation findet durch die Pfarrgruppe in Ochtrup statt.
Termin der Diözesankonferenz 2020 (A10):
Die Diözesankonferenz 2020 findet vom 20. – 22. März 2020 auf der Jugendburg Gemen statt.