
Förderungen
Freizeit-, Bildungs- und offene Veranstaltungen können im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans (KJP) NRW abgerechnet werden. Für unsere KjG-Gruppen im Bistum Münster gelten die Fördersätze aus der hier herunterladbaren Übersicht:
Abrechnungsfristen
Für Veranstaltungen unserer Pfarrgruppen gelten die folgenden Abrechnungsfristen:
| Veranstaltungen bis einschl. Ende 30.06.2025 | Abrechnungsfrist: 31.08.2025 |
| Veranstaltungen ab 01.07.2025 bis 31.08.2025 | Abrechnungsfrist: 3 Monate nach Ende der Veranstaltung (auch Sommerferienlager!) |
| Veranstaltungen ab 01.09.2025 bis 02.11.2025 | Abrechnungsfrist: 26.11.2025 (Absolute Ausschlussfrist), auch Herbstlager, Halloween etc. |
| Veranstaltungen ab 03.11.2025 bis 27.11.2025 | Abrechnugnsfrist: 01.12.2025 (Absolute Ausschlussfrist) Anlegefrist im KJP-Portal: 15.11.2025 Veranstaltungen Ende November müssen gut in Rücksprache mit dem DV laufen. |
| Veranstaltungen ab 28.11.2025 bis 31.12.2025 | Abrechnungsfrist: 15.01.2026 (Absolute Ausschlussfrist), aber möglichst zeitnah abrechnen Anlegefrist im KJP-Portal: 15.11.2025 |
Wenn die Fristen nicht eingehalten werden, können wir keine 100% Förderung garantieren, da die Veranstaltungen bei der Förderung hintenangestellt werden. Es ist auf jeden Fall eine Absprache mit der Diözesanstelle nötig!
Sollte der Fördertopf zu Ende des Jahres komplett ausgeschöpft sein, ist eine Nachförderung durch den DV nicht garantiert und wird durch die Diözesanleitung beraten.
Huch, wo sind denn die ganzen Formulare zur Abrechnung von Veranstaltungen hin?
Keine Sorge, die brauchst du gar nicht mehr. Der BDKJ NRW hat das Verfahren nun auf ein Online-System umgestellt. Du kannst also direkt am PC deine Daten eingeben und deinen Förderantrag digital einreichen. Dieser landet dann zunächst bei uns im Diözesanbüro bei Ute, die ihn prüft und an den BDKJ weiterleitet.
Das System erklärt sich weitgehend von selbst. Wenn du dennoch Fragen hast oder noch einen Zugang benötigst, dann melde dich bei Ute.
Tutorials zum Förderportal
Förderprogramm “Gemeinsam mit jungen Geflüchteten”
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zusätzliche Mittel für die Förderung von Angeboten und Projekten der Jugendverbände in NRW mit jungen Geflüchteten bereit. Wir haben Dir hier einige Dokumente zusammengestellt, weitere Infos bekommst Du auf der Webseite des BDKJ Diözese Münster.

