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Spende an die KjG

Die Arbeit vor Ort und im Diözesanverband benötigt nicht nur viele aktive und begeisterte Menschen sondern auch ein gutes finanzielles Polster. Wir freuen uns daher auch über die finanzielle Unterstützung in Form von Spenden. Da wir als gemeinnütziger Verein registriert sind, sind alle Spenden und Mitgliedsbeiträge auch bei der Steuererklärung abzugsfähig. Hier erklären wir das beste Vorgehen:

  1. Alle Spenden müssen an den KjG Diözesanstelle Münster e.V. gerichtet werden, IBAN DE34 4006 0265 0003 5588 00
  2. Im Verwendungszweck muss der Begriff „Spende“ erscheinen.
  3. Bei Spenden für Pfarrgruppen kann dies ebenfalls im Verwendungszweck vermerkt werden, wir leiten diese dann unmittelbar weiter.
  4. Für Spenden bis 300€ benötigt das Finanzamt keine Spendenbescheinigung. Wir stellen diese daher nur auf Nachfrage aus. Als Nachweis ist der Kontoauszug sowie der Verweis auf diese Seite ausreichend.
    Siehe auch Informationen der Finanzverwaltung NRW.
  5. Für die Ausstellung einer Spendenbescheinigung benötigen wir Namen und Anschrift des Spenders*der Spenderin. Dies kann einfach im Verwendungszweck ergänzt werden.
  6. Für Sachspenden nehmt bitte vorab Kontakt mit uns auf.

Steuerliche Informationen

Der KjG Diözesanstelle Münster e.V. ist wegen Förderung folgender kirchlicher und gemeinnützigkeitsrechtlicher Zwecke nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamts Münster-Innenstadt unter der Steuernummer 337/5988/0346 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit:

  • Förderung der Kinder- und Jugendhilfe
  • Förderung der Religion
  • Förderung der Erziehung und Bildung
  • Förderung bürgerschaftlichen Engagements
  • Förderung des Wohlfahrtswesens

Es wird bestätigt, dass alle Zuwendungen nur zur Förderung der oben genannten Zwecke verwendet werden.

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