Sonnenuntergang Frau springt

Öko-Euro

Auf dieser Seite findest du alles Wissenswerte zu unserer Förderung mit dem “Öko-Euro”. An dieser Stelle ein ganz herzlicher Dank an den BDKJ in der Erzdiözese Köln, von dem wir die Förderkriterien wie auch die Formblätter übernehmen konnten.

Regelungen für den Öko-Euro

Um die Förderung des Öko-Euros für eine Ferienfreizeit oder eine Kurzfreizeit zu erhalten, muss das Formblatt Öko-Euro vollständig ausgefüllt sein. Quittungen und Belege, die das ökologische Handeln belegen (z.B. über Einkauf von Lebensmitteln, Bahnfahrten oder Material für pädagogisches Programm) müssen dem Formblatt beigefügt werden. Um den Öko-Euro zu erhalten, gibt es Pflichtkriterien, also Mindestanforderungen und Sollkriterien. Aus den Bereichen Mobilität, Material & Müll, Lebensmittel & Getränke sollen neben den Pflichtkriterien möglichst weitere Aspekte bedacht werden.

Hier findest du eine Übersicht der Pflicht- und Sollkriterien:

Höhe der Förderungen

Für Ferienfreizeiten und Kurzfreizeiten gibt es unterschiedliche Förderbeträge.

  • Ferienfreizeiten: 1€ pro Tag pro Teilnehmer*in, maximal 1.000€ pro Pfarrgruppe
  • Kurzfreizeiten: Pauschale i.H.v. 50€ bei einer Übernachtung (ÜN), 75€ bei zwei ÜN, 100€ bei drei ÜN und 125€ bei vier ÜN.

Dokumente

Kontakt

  • Sachausschuss Nachhaltigkeit
    Inhaltliche Arbeit zum Thema Nachhaltigkeit & Ökologie