Die Diözesankonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium der KjG.

Diözesankonferenz

Die nächste ordentliche Diözesankonferenz findet vom 7. – 9. März 2025 auf der Jugendburg Gemen statt.

Anträge zur Änderung der Satzung, der Geschäfts- oder Beitragsordnung müssen 6 Wochen, alle anderen Anträge 4 Wochen vor Beginn der Diözesankonferenz schriftlich bei der Diözesanleitung eingegangen sein. Später eingehende Anträge und Initiativanträge können von der Diözesankonferenz mit einfacher Mehrheit in die Tagesordnung aufgenommen werden.

Beschlüsse vergangener Diözesankonferenzen:

Kurzübersicht der Beschlüsse 2021 und früher

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