Die Diözesankonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium der KjG.

Diözesankonferenz

Die nächste ordentliche Diözesankonferenz findet vom 21. – 23. April 2023 auf der Jugendburg Gemen statt.

Anträge zur Änderung der Satzung, der Geschäfts- oder Beitragsordnung müssen 6 Wochen, alle anderen Anträge 4 Wochen vor Beginn der Diözesankonferenz schriftlich bei der Diözesanleitung eingegangen sein. Initiativanträge unterliegen keiner der Fristen.

Hier geht’s zur Anmeldung

Unterlagen zur Diözesankonferenz im April 2023:

Beschlüsse vergangener Diözesankonferenzen:

Kurzübersicht der Beschlüsse 2021 und früher

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